Ab Sonntag, 07. Februar 2021 sind laut der Österr. Bischofskonferenz
wieder öffentliche Gottesdienste unter Einschränkungen abhängig vom
Infektionsgeschehen erlaubt.
Die wesentlichen Hygienemaßnahmen sind weiter einzuhalten. Wir erinnern besonders an die Einhaltung eines Abstandes von 2 Metern zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben und an die Pflicht der Verwendung einer FFP2-Maske.
Ausnahmen davon gelten für Kinder (Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind von dieser Verpflichtung befreit und für Kinder von 6 bis 14 Jahren genügt eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und enganliegende mechanische Schutzvorrichtung) sowie für Schwangere.
Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt, dass aktuelle Infektionszahlen, staatliche Maßnahmen und geforderte Solidarität der Menschen in Österreich diese Öffnungsschritte zulassen. Wir ersuchen Sie alle herzlich, die aktuell geltenden Regelungen anzunehmen und vor allem ernst zu nehmen; es ist ein Teil unserer Pflicht, auf andere zu achten und einen Beitrag zur Einschränkung des Infektionsrisikos zu leisten!
Es werden immer wieder Videos von Predigten unseres Herrn Pfarrers veröffentlicht - siehe unten "Predigten des Stadtpfarrers".