Ab Sonntag, 07. Februar 2021 sind laut der Österr. Bischofskonferenz
wieder öffentliche Gottesdienste unter Einschränkungen abhängig vom Infektionsgeschehen erlaubt.
Es sind die wesentlichen Hygienemaßnahmen weiter einzuhalten. Wir erinnern besonders an die Einhaltung eines Abstandes von 2 Metern zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben und an die Pflicht zur Verwendung einer FFP2-Maske.
Ausnahmen davon gelten für Kinder (Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind von dieser Verpflichtung befreit und für Kinder von 6 bis 14 Jahren genügt eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und enganliegende machanische Schutzvorrichtung) sowie für Schwangere.
Alle Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt, dass aktuelle Infektionszahlen, staatliche Maßnahmen und geforderte Solidarität der Menschen in Österreich diese Öffnungszeiten zulassen. Wir ersuchen Sie alle herzlich, die aktuell geltenden Regelungen anzunehmen und vor allem ernst zu nehmen; es ist ein Teil unserer Pflicht, auf andere zu achten und einen Beitrag zur Einschräkung des Infektionsrisikos zu leisten!