
Friedhof der Pfarre Radstadt
Der Friedhof unmittelbar rund um die Stadtpfarrkirche Radstadt steht im Eigentum und Verwaltung der Pfarre. Sie können sich in Anliegen rund um den Friedhof an das Pfarrbüro wenden.
Die aktuelle Friedhofsordnung finden Sie hier >>>
Die aktuellen Gebühren finden Sie hier >>>
Neues Grab errichten bzw. Reservierung einer Grabstelle
Am Pfarrfriedhof gibt es freie Grabstellen. Das Nutzungsrecht (Reservierung) dafür kann gemäß der Friedhofsordnung erworben werden. Die Pflege dieser Grabfläche ist während der Reservierungszeit ebenfalls durchzuführen. Informationen dazu gibt es im Pfarrbüro.
Gestaltung der Grabdenkmäler
Bitte beachten Sie vor der Auftragsvergabe an einen Steinmetz Ihrer Wahl die Vorgaben zu den Grabdenkmälern im Punkt IV. unserer Friedhofsordnung und weisen Sie bitte auch Ihre Auftragsnehmer darauf hin.
Übertragung des Nutzungsrechts
Wird das Nutzungsrecht an jemand anderen übergeben, so ist dies dem Pfarrbüro schriftlich mitzuteilen.
Grab auflassen
Eine Auflassung ist frühestens 10 Jahre nach der letzten Bestattung in diesem Grab möglich, danach jederzeit, ohne Angabe von Gründen. Eine bereits bezahlte Nutzungsgebühr verfällt!
Zum Auflassen eines Grabes ist es notwendig, dass Sie das Grabdenkmal und die Einfassung entfernen lassen und dem Pfarrbüro die Auflösung schriftlich zur Kenntnis bringen.
